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World Heritage Day
Der Welterbetag soll vor allem ein Forum der Kommunikation mit den Menschen vor Ort sein, für die "ihre Welterbestätte" ein wichtiger kultureller und historischer Bezugspunkt darstellt. Ziel ist es, das "Welterbe erlebbar zu machen" und die eigene Kultur als Teil des vielfältigen Erbes der Menschheit zu verstehen. Jede Welterbestätte ist ein Ort auf einer faszinierenden Landkarte der kulturellen Unterschiede und ein Lernort der interkulturellen Verständigung. Die UNESCO hat das "Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (Welterbekonvention) 1972 verabschiedet. Inzwischen haben es 180 Staaten unterzeichnet. Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst 788 Denkmäler in 134 Ländern. Deutschland ist mit 30 Welterbestätten auf der Liste vertreten. Die Welterbekonvention ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Die Konvention reflektiert den Anspruch, Kulturen als grundsätzlich gleichberechtigt anzusehen. Sie ist ein Instrument der Völkerverständigung. In den Richtlinien für die Durchführung der Welterbekonvention heißt es: "Das Kulturerbe und das Naturerbe zählen zu den unschätzbaren und unersetzlichen Besitztümern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit".
Rückblick - 1994: Institut Dr. Flad als unesco-projekt-schule beim Festakt in Maulbronn Festakt in Maulbronn
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