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Institut Dr. Flad
Berufskolleg für Chemie, Pharmazie, Biotechnologie und Umwelt

Ausbildung mit Markenzeichen. Seit 1951.

Ausbildung von Steuer absetzbar

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die erstmalige Berufsausbildung in voller Höhe von der Steuer absetzbar (Az. VI R 33/01). Damit können Absolventen von privaten Berufsfachschulen ihre Ausbildungskosten später als Sonderausgaben mit ihrem Berufseinkommen verrechnen. Laut Statistischem Bundesamt besuchten im Jahr 2000 rund 75.000 Schülerinnen und Schüler Berufsfachschulen in freier Trägerschaft. Von dem Urteil profitieren jedoch nur die Schüler von Berufsfachschulen, die auch zu einem Berufsabschluss führen.

Typische Beispiele dafür wären Berufsfachschulen oder Berufskollegs zur Ausbildung von Wirtschaftsassistenten, von technischen Assistenten (etwa CTA oder PTA), von Tourismusassistenten oder Physiotherapeuten. Schüler von berufsvorbereitenden Berufsfachschulen wie Handelsschulen könnten sich dagegen nach Einschätzung des Bundesverbands Deutscher Privatschulen nicht auf dieses Urteil berufen.