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Institut Dr. Flad
Berufskolleg für Chemie, Pharmazie, Biotechnologie und Umwelt

Ausbildung mit Markenzeichen. Seit 1951.
FCKW - Das Historische und Politische   (09/2000)
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1. Einführung

Die Erdatmosphäre besteht nicht nur aus Sauerstoff und Stickstoff, sie enthält ebenfalls Aerosole, Wasserdampf, Spurengase als klimawirksame Bestandteile. Zu diesen Spurengasen gehören:

  • CO2
  • CH4
  • N2O (Lachgas)
  • FCKW (Abkömmlinge von Methan und Ethan, bei denen die Wasserstoffatome ganz oder teilweise durch Cl- und F- -Atome ersetzt sind wegen der guten Fettlöslichkeit).

Diese Gase verhindern eine Auskühlung der Oberflächentemperatur, indem sie das einfallende kurzwellige Sonnenlicht ungehindert passieren lassen, die von der Erdoberfläche reflektierte langwellige Wärmestrahlung jedoch absorbieren und auf die Erde zurückstrahlen (Treibhauseffekt, mittlere Temperatur +15°C)

Diese Spurengase werden teilweise oder ganz durch menschliche Aktivitäten freigesetzt:

  • CO2 durch Verbrennen
  • CH4 beim Reisanbau
  • N2O bei mikrobiologischen Prozessen im Boden, bei der Umwandlung von stickstoffhaltigen Düngemittel
  • FCKW als Treibmittel in Sprühdosen, als Kühlmittel, als Reinigungsmittel
  • O3 in der unteren Atmosphäre unter Einfluss von Stickoxiden und Sonnenlicht

Man weiß, dass gewisse FCKW neben der Verstärkung des Treibhauseffektes für einen verstärkten Ozonabbau verantwortlich sind. Die Folgen sind:

  • erhöhte Gefahr von Hautkrebserkrankungen
  • Schädigungen der Vegetation durch eine erhöhte UV-Bestrahlung
  • Erhöhung der mittleren Temperatur um 1,5 bis 4,5 °C
  • Anhebung des Meeresspiegels um 1 m bis 1,5 m (Konsequenzen für das globale Ökosysteme, die Landwirtschaft, das Wasservorkommen, das Meereseis ...)
  • starke Trockenheit in Nordamerika und in Europa (im Inneren der USA Anstieg der Temperatur um ca. 6°C), stärker betroffen sind Zonen mit knappen Lebensgrundlagen - vor allem die dritte Welt

 
2.1 Historisches und Politisches

Diesen Gefahren soll unter anderem durch eine Begrenzung der FCKW - Emissionen begegnet werden.

Entsprechende Maßnahmen:

  • Durch freiwillige Maßnahmen der Industrie Anfang der 80er eine Reduktion der Emissionen von FCKW aus Sprays 1985 um 35 %, 1986 um 50 %
  • USA, Norwegen und Schweden beschränken sich auf ein Verbot zur Verwendung von FCKW in Spraydosen
  • Im März 1985 hat die BRD das “Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht” unterzeichnet. Dieses wurde auf Grund von Verhandlungen im Rahmen des Umweltprogramms der vereinten Nationen (UNEP) beschlossen. Die Bundesregierung versuchte dann die Industrie zu einer freiwilligen Zusage zu bewegen. Sie räumte ein, bis 1989 auf Treibgas in Spraydosen zu verzichten, blieb aber uneingeschränkt bei der Verwendung zur Herstellung von Kunststoffen, in Kühlaggregaten und in Lösungsmitteln wegen der Schwierigkeit einer Substitution.
  • In Deutschland gilt seit dem 6. Mai 1991 die FCKW - Halon - Verbotsverordnung, die für die FCKW R11 (Trichlorfluormethan), R12 (Dichlordifluormethan), R13 (Chlortrifluormethan), R112 (1,1,2,2 - Tetrachlodifluorethan), R113 (1,1,2 - Trichlortrifluormethan), R114 (1,2 - Dichlortetrafluorethan), R115 (Chlorpentafluorethan) gilt, sowie für Halon 1211 (Bromchlordifluormethan), Halon 1301 (Bromtrifluormethan), Halon 2402 (1,2 - Dibromtetrafluorethan), Tetrachlorkohlenstoff und 1,1,1 - Trichlorethan.
  • Diese FCKW dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Ab 1.1.1995 ist der Einsatz von FCKW nicht mehr zugelassen.

Die globalen Bedrohungen der Umwelt sind inzwischen auch Gegenstand der politischen Debatte geworden:

"In zunehmendem Maße beunruhigend sind globale Gefährdungen unserer Erdatmosphäre. So droht durch den sogenannten Treibhauseffekt eine gravierende Klimaveränderung. Hier gilt es die Forschung voranzutreiben, weltweit die Energiererzeugung durch fossile Brennstoffe zumindest nicht auszuweiten, sowie der extensiven Rodung tropischer Regenwälder entgegenzuwirken. Deshalb wird die Bundesregierung international auf ein Verbot von gefährlichen Treibgasen in Spraydosen bestehen und, wenn nötig, internationale Maßnahmen ergreifen."

(Regierungserklärung von Helmut Kohl vom 18. 3. 1987 vor dem Deutschen Bundestag)

 
2.2. Weltweite Aktivitäten gegen FCKW

1978 In den USA wurde ein Verbot für vollhalogenierte FCKW in Aerosolen eingeführt.
1979 Kennzeichnungspflicht für FCKW-haltige Aerosole in den Niederlanden, Norwegen und Schweden folgten mit Verboten, die sich stark am Beispiel der USA orientierten.
1980 Kanada erließ ebenfalls ein Verbot für vollhalogenierte FCKW in Aerosolen.
1982 FCKW - Verbote in Belgien und Portugal.
1985 Dänemark erließ ein FCKW - Anwendungsverbot.
1986 Die Schweiz führte eine Kennzeichnungspflicht verbunden mit einer Einfuhrbeschränkung für vollhalogenierte FCKW in Aerosolen ein.
1996 Verbot der Herstellung und Benutzung von vollhalogenierten FCKW, von Tetrachlorkohlenstoff und von 1,1,1 - Trichlorethan für die ganze Welt.
bis 2030 Ein Stufenplan ist in Vorbereitung, der bis zu diesem Datum den Ausstieg aus den teilhalogenierten FCKW ebenfalls vorsieht.

 
2.3. Aktivitäten der EG

1972 Die OECD (Organisazion for Economic Cooperation and Development) veröffentlichte einen Bericht über mögliche ökonomische Folgen von staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen.
1979 Auf der EG - Rechtstagung Umwelt wurde auf der Basis der innerhalb der OECD erarbeiteten Berichte eine europaweite Verringerung der Verwendung der FCKW gefordert und zwar um mindestens 30 % bis zum Ende des Jahres 1981 auf dem Niveau von 1976.
1981 Die Kommision der EG hat Vorschläge für eine Ratsentscheidung zur Fortführung der Vorsorgemaßnahmen in der Gemeinschaft unterbreitet, um die FCKW - Verwendung im Aerosolbereich zu begrenzen und technische Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen zu erarbeiten.
1984 Es wurden drei sogenannte “Code of practise” erstellt, in denen Techniken bestimmter Anwendungsgebiete zwecks Einschränkung der FCKW-Emissionen beschrieben werden (Polyurethan - Hartschäume in der Bauindustrie, Kälte - und Klimageräte, R 113 Anwendung als Löschmittel).
1987 Einen Arbeitsgruppe des Rates der EG ist eingesetzt worden mit dem Ziel der Erarbeitung einer FCKW - Verordnung zur Umsetzung des Protokolls von Montreal in der EG.(Protokoll von Montreal - 16. 12. 1987)

 
2.4. Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesregierung verfolgt den aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnisstand in der FCKW - Ozonproblematik und prüft , ob Maßnahmen in nationalen Rahmen aus Vorsorgegründen erforderlich und vertretbar sind.

Es wird die Entwicklung des FCKW - Einsatzes in sämtlichen Anwendungsgebieten (Aerosole, Kunststoffschäumung, chemische Reinigung, Kältemittel .....) untersucht, um auch eine Verringerung der Emissionen durchsetzen zu können.

Experten haben regelmäßig an Sitzungen internationaler Gremien teilgenommen (bei UNEP, Expertengruppe CO2, Workshop der sogenannten Wiener Gruppe, Wiener Konvention, Montreal - Protokoll, Produzenten und Produzentenstatistik, FCKW - Substitute, Maßnahmen der Emissionsverringerung).

Anfang 1988 wurde vom Deutschen Bundestag die Enquetekommission “Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre” berufen. Diese untersucht umfassend Stoffe, die insbesondere störende Spurengase in die Luft emittieren. Die Kommission befasst sich vor allem mit dem Treibhauseffekt, dem Ozonabbau in der Stratosphäre, den sich daraus ergebenden Auswirkungen und möglichen Vorsorgemaßnahmen.

Ursache für die Abnahme des Ozon in der Stratosphäre sind anthropogene Spurengase.

Wissenschaftler sprachen sich für eine 90 - 95 prozentige Reduzierung aus.

Des Weiteren empfahlen sie für die kommenden Jahre:
Die Grenzwerte von Weichschaumstoffen sollten bis 1991 die Grenzwerte der Luft einhalten, Kältemittelhersteller und Anwender sollten geeignete Methoden der Rücknahme und Aufarbeitung entwickeln, Großkälteanlagen sollten so konstruiert werden, dass hohe Kühlverluste unterbleiben, und Lösemittelanwender sollten sich verstärkt um Rückgewinnung bemühen.

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