Home • Kontakt • FAQ • Anmeldung • Anfahrt • Impressum • Datenschutz • 

Institut Dr. Flad
Berufskolleg für Chemie, Pharmazie, Biotechnologie und Umwelt

Ausbildung mit Markenzeichen. Seit 1951.
Schülerberichte zum Gastvortrag von Dr. Ralf Greiner
"Nachweis von gentechnisch veränderten Lebensmitteln"
   (02/2002)

Dr. Ralf Greiner Am 22. Februar hielt Herr Dr. Ralf Greiner vom Molekularbiologischen Institut der Bundesanstalt für Ernährung in Karlsruhe einen Vortrag über gentechnisch veränderte Lebensmittel am Institut Dr. Flad. Er berichtete darüber, dass in der Europäischen Union sieben Pflanzen zugelassen sind, die gentechnisch verändert worden sind.

Dies sind im Einzelnen: eine Sojasorte (RR-Soja), fünf verschiedene Maissorten und eine Tomatensorte, die aber nicht kommerziell eingesetzt wird. Nach §35 LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz) müssen Lebensmittel gekennzeichnet werden, die entweder 1% oder mehr gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten oder bei weniger als 1%, wenn eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Bestandteilen durch den Lebensmittelhersteller verursacht worden ist. Des weiteren sind noch gentechnisch veränderte Lebensmittelzusätze und gentechnisch veränderte Enzyme zugelassen.

Das Problem beim Nachweis von gentechnisch veränderten Lebensmittel ist, dass entweder die veränderte DNA nachgewiesen werden muss oder man weist die veränderten Proteine nach. Dies geht mit der Methode nach ELISA (Enzyme Linked Immuno Sorbant Assay) oder mit der PCR (Polymerase Chain Reaction). Bei ELISA wird mit Antigenen gearbeitet, was aber länger dauert. Die PCR vervielfältigt die veränderte DNA und bestimmt sie mit Hilfe der Gelelektrophorese; dazu muss aber die veränderte Sequenz der DNA bekannt sein. Es müssen bei der PCR Positiv- und Negativ-Kontrollen durchgeführt werden.

Aber nicht bei jedem Lebensmittel kann man gleich gut die Veränderungen nachweisen, da es vom Verarbeitungsgrad der Lebensmittel abhängt, wie viel DNA noch vorhanden ist. So kann z.B. in Sojaöl, in der fast keine DNA mehr vorkommt, nur schwer festgestellt werden, ob eine gentechnische Veränderung zugrunde liegt. Dr. Greiner schloss seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass nach seiner persönlichen Überzeugung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Gefahren ausgehen, da diese vor ihrer Zulassung genau getestet würden.

Daniel Funk LG 51

 


Am 22. Februar hatte wieder ein Gastredner eines innovativen Institutes die Möglichkeit, seine Arbeit und das dahinterstehende Unternehmen am Institut Dr. Flad vorzustellen. Diesmal präsentierte Herr Dr. Ralf Greiner vom molekularbiologischen Zentrum der Bundesanstalt für Ernährung in Karlsruhe die Grundlagen gentechnisch veränderter Lebensmittel und deren analytische Identifikations- und Nachweismöglichkeiten. In Deutschland sind derzeit lediglich 7 gentechnisch veränderte Lebensmittel (so genannte Novel Food) zugelassen (im Vergleich zu den USA: 49 Zulassungen). Allen voran sind dies verschiedene Modifikationen von Mais und Soja.

Die Novel Food Lebensmittel sind laut GVO (gentechnisch veränderte Organismen) eindeutig zu kennzeichnen und Veränderungen über 1% auf der jeweiligen Nahrungsmittelverpackung aufzuführen. Gentechnische Veränderungen basieren auf einer Manipulation, einem "Umordnen" oder einem Einbringen von Fremd-DNA in ein natürliches Erbmaterial aus vielerlei Gründen. Solche Gründe sind z.B. das Immunisieren gegen Krankheiten oder die Steigerung von Ernteerträgen, die Immunisierung gegen Umwelteinflüsse oder im Falle von Bakterien die bessere Verdauung im menschlichen Organismus.

Die Bundesanstalt für Ernährung identifiziert solche Veränderungen des Erbmaterials von Pflanzen oder Bakterien in Lebensmittel und prüft auf verschiedenste Arten auf deren Zulässigkeit und prozentualen Anteil im Nahrungsmittel. Solche Nachweise sprechen entweder direkt auf die genetische Manipulation des Erbmaterials an oder auf Folgeprodukte dieser Veränderung z.B. Proteine.

In jedem Fall sind solche Nachweise sehr spezifisch und empfindlich. Aber auch diese Identifikationen funktionieren nicht ausnahmslos. Grundsätzlich spielt dabei der Verarbeitungsgrad, Hitzebehandlungen, Reinigungsprozesse, pH-Werte und das Alter bezogen auf den Zeitpunkt der Verarbeitung der Lebensmittel eine Rolle.

Ein genotypischer Nachweis ist grundsätzlich möglich z.B. bei Früchten, Fleisch, Käse, Sauerkraut, Bier, Kartoffelchips und Stärke, nicht jedoch bei Produkten die keine DNA enthalten.

Der Vortrag konnte das Grundprinzip der Gentechnik in Lebensmitteln jedem Hörer ein Stück weit näher bringen. Auch konnte ein gewisser Teil Angst vor solchen Produkten genommen werden, da laut Dr. Greiner die zugelassenen Produkte keinerlei negative Auswirkung auf die Nahrungskette haben. Es konnte ein kleiner Einblick in biotechnische Methoden und wissenschaftliche Analytik gewonnen werden, wenn auch manche Fachbegriffe für Schüler nicht sofort verständlich waren. Eine gelungene Präsentation also, die die Arbeit des Bundesamtes für Ernährung mit interessanten Argumenten spannend erläuterte.

Silke Richter LG 51