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Institut Dr. Flad
Berufskolleg für Chemie, Pharmazie, Biotechnologie und Umwelt

Ausbildung mit Markenzeichen. Seit 1951.
HAMBURGER ERKLÄRUNG
"Wir wollen Europa"
Thesen zu einer europäischen Bildungspolitik
   (07/2002)
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Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP)
Der Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) tritt für bildungspolitische Konzepte ein, um nachhaltig das Zusammenwachsen des gemeinsamen Europas zu stärken. Dafür muss eine Bildungsgemeinschaft im Sinne einer Vielfalt in Einheit unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben entstehen und bei den Bürgern ein europäisches Bewusstsein wachsen.

Dazu bedarf es mehrerer Voraussetzungen:

  • Zentral wäre eine Verankerung des europäischen Gedankens in Schule und Erziehung. Die Vermittlung einer positiven Grundeinstellung zu Europa gehört zu den wichtigsten künftigen Bildungszielen in Schule, Ausbildung und Weiterbildung.

  • Die Umsetzung der Grundfreiheiten und die Wahrnehmung der in der Europäischen Charta verankerten Freiheitsrechte setzen eine Erziehung zu Toleranz und multikulturellem Verständnis sowie eine europaweite Chancengleichheit voraus bei gleichzeitiger Beachtung individueller Wurzeln in einem Europa der Regionen.

  • Schließlich ist das europäische Bürgerrecht auf Bildung und freie Schulwahl ohne jede Form von Diskriminierung und unabhängig von nationalen Grenzen zu verwirklichen.

 

  1. Ansprüche an eine europäische Bildungspolitik

    • Ein allgemeiner und freier Zugang zu Bildung entspricht dem Anspruch eines selbst bestimmten Bürgers in Europa.

    • Das allgemeine Recht auf Bildung muss das Recht auf die bestmögliche Bildung nach den individuellen Veranlagungen des Bürgers beinhalten. Um dieser Forderung nachzukommen, muss der europäische Bildungsraum diskriminierungsfrei und plural organisiert werden.

    • Abbau bzw, die Verhinderung von tatsächlichen und rechtlichen monopolistischen Strukturen ist zur Sicherung der Bildungsrechte der Bürger in einem Europa der Regionen und der Vielfältigkeit zu gewährleisten. Ein plurales Netzwerk aus staatlichen und freien Trägern unter einer öffentlich verantworteten unabhängigen Schulaufsicht ist zu verwirklichen.

    • Zu einem europäischen Bildungsraum gehört auch die Anerkennung der Gleichwertigkeit von in nationaler Hoheit verliehenen allgemein bildenden und beruflichen Abschlüssen.

    • Die Grundsätze des Umweltbewusstseins, europäische Mobilität und fremdsprachliche Kompetenz müssen Bestandteile der europäischen Bildungsziele sein.

    • Die erforderlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen sind bereit zu stellen.

     

  2. Vernetzung der europäischen Bildungsziele

    Der Weg zur Verwirklichung eines europäischen Bildungsraums führt über die konsequente Umsetzung der in der Europäischen Charta genannten Grundrechte: Elternrecht, Kinderrechte, Berufswahlfreiheit, Chancengleichheit.

    • Bei europaweit anerkannten Abschlüssen sollte im Interesse der Chancengleichheit und Berufswahl-Freiheit auch eine vergleichbare Ausbildungsdauer selbstverständlich sein.

    • Bildung ist eine öffentliche Aufgabe. An der Bereitstellung des Bildungsangebots wirken staatliche und freie Träger gleichberechtigt mit. Dadurch ist zugleich Pluralität und flächendeckende Nachfragegerechtigkeit gesichert. Staatliche und freie Träger arbeiten unter gleichen Rahmenbedingungen auch in finanzieller Hinsicht; gleiche Zugangsmöglichkeiten ohne Sonderung nach Besitzverhältnissen gewährleisten das Recht auf freie Schulwahl.

    • Auf der Grundlage der sicheren Beherrschung der eigenen Muttersprache gehört auch der Erwerb mindestens einer weiteren europäischen Fremdsprache zu den Voraussetzungen für ein von Frieden und Toleranz geprägtes Europa. Dazu können international zusammengesetzte Lehrerkollegien einen wichtigen Beitrag leisten, eben so wie Auslandssemester während der Schullaufbahn. Das ist durch bessere Beratung und Förderung sowie eine unkomplizierte Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen zu realisieren.

    • In allen EU-Staaten muss ein Basiswissen über Europa vermittelt werden. Dazu gehören nicht nur historische, geographische oder sprachliche Kenntnisse, sondern auch interkulturelle Kompetenzen.

    • Kenntnisse über unterschiedliche Bildungssysteme der Mitgliedsstaaten sind im Rahmen multinational organisierter Lehrerfortbildungen zu vermitteln.

    Die Entwicklung eines europäischen Bildungsraums bedeutet nicht Harmonisierung der Bildungssysteme im Sinne einer Gleichschaltung. Gleichwertigkeit hat der Maßstab für gegenseitige Anerkennung zu sein, nicht konformistische Gleichartigkeit. Ein "Europa der Regionen" ist auch im Bildungswesen zu garantieren. In diesem Europa gibt es keine Vorrangstellung einzelner Bildungssysteme, sondern einen kreativen Wettbewerb historisch gewachsener und bürgernaher Wege zur Bildung unter gleichen Bedingungen.

     

  3. Konsequenzen

    Als Konsequenz der oben entwickelten Thesen ist in den europäischen Verträgen das gemeinschaftliche Ziel zu verankern, die Pluralität der Bildungsangebote in staatlicher und freier Trägerschaft zu fördern. Der Zugang zu den Bildungseinrichtungen zu gleichen Bedingungen ist sicherzustellen.

 
Der Vorstand des
Bundesverbands Deutscher Privatschulen e.V. (VDP)

Frankfurt am Main, im April 2002

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