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Gegen die Ausgrenzung
Auch uns scheint es realitätsfremd, zu verlangen, dass sich in jeder Apotheke eine der Gebärdensprache mächtige Person befinde. Obwohl wir es uns nicht vorstellen konnten, müssen wir aufgrund der von uns gesammelten Erfahrungen jedoch eingestehen, dass den Belangen von Blinden, Sehbehinderten, Gehörlosen und Stummen oftmals mit starker Gleichgültigkeit begegnet wird. Gesellschaft noch nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Beispielsweise gibt es nur wenige Packungsbeilagen in Blindenschrift. Bei der Abgabe von gefährlichen Stoffen gemäß der Gefahrstoffverordnung gibt es auch nur Tastmarken. Falls Sie sich nun die Frage stellen: "Was soll man denn noch tun? Die Tastmarke weist doch ausreichend auf die Gefährlichkeit des Stoffes hin." So möchten wir Ihnen antworten: "Eine Tastmarke ist zwar ein guter Anfang, doch sie sagt nichts über die Art der gefährlichen physikalischen Eigenschaften aus, z. B. ob sie explosionsgefährlich oder hochentzündlich sind. Und sie sagt nichts über die Giftigkeit des Stoffes aus! Natürlich schließen wir die Möglichkeit der ausführlichen Beratung und den entsprechenden Hinweisen zur richtigen Handhabung nicht aus, dennoch, wer von uns erinnert sich, in welcher Dosis er ein Medikament vor zwei der mehreren Monaten eingenommen hat?" Um Ihnen die Gefahr, die für unsere Mitmenschen ausgeht, zu verdeutlichen, möchten wir folgendes Beispiel anführen: "Im Fach Arzneimittelkunde lernten wir, dass Aspirin nicht nur als Analgetikum, sondern auch als Thrombozytenaggregationshemmer wirkt und in keinem Fall mit Marcumar eingenommen werden darf, da sich die Wirkung übermäßig verstärkt und so zu inneren Blutungen führen kann. Ein Sehender kann diese Problematik der Packungsbeilage entnehmen, ein Blinder nicht." Es gibt viele Möglichkeiten, diesen Menschen schon auf einfachste Art und Weise zu helfen. So besteht z. B. auch die Möglichkeit, Beipacktexte in Form von MP3s oder Audio-CDs bei einigen Herstellern oder die Medikamentenpackungen mit den Einnahmeevorschriften in Braille-Beschriftung zu versehen. Doch wie bereits zu Beginn erwähnt, handelt es sich um ein Projekt, das wir weiterzuführen gedenken. Damit unsere durchaus ausarbeitungsfähigen Vorschläge nicht erst in zwei Jahren im Berufsleben beherzigt werden, sondern das Apothekenpersonal bereits jetzt sensibilisiert wird, bietet sich uns folgende Möglichkeit: Wir bitten um Unterstützung, damit dieses Thema nicht länger ignoriert wird. Vielleicht veröffentlichen Sie demnächst z. B. in der PTAheute einen Artikel zu diesem Thema, das uns so beschäftigt. Im Vordergrund dieser Aktion steht das Vorgehen gegen das Unterdrücken von Randgruppen und die damit verbundene Erinnerung, dass die Apotheke die vom Staat übertragene hoheitliche Aufgabe hat, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Diese ordnungsgemäße Versorgung steht allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zu. Wenn man etwas ändern will, muss man sich der Konsequenzen bewusst sein, und wenn diese der Besserung der Lebensqualität von Randgruppen dienen, so kann dies nur ein weiterer Grund sein, dieses Ziel zu verfolgen. Mandy Reichardt |