ChemisTree - ein schönes Weihnachtsexperiment für die Schule
Herstellung der Lösungen
Lösung 1:
In 250 mL Wasser werden 0,5g Gelbes Blutlaugensalz K4[Fe(CN)6] und 0,25g Oxalsäure-Dihydrat gelöst.
Lösung 2:
In 250 mL Wasser werden ca. 0,05g Eisen(III)chlorid-Hexahydrat gelöst.
Lösung 1 wird vorgelegt und Lösung 2 langsam unter Rühren zugegeben. Hierbei entsteht das so genannte lösliche Berliner Blau. Nun fügt man 25 mL verdünnten Ammoniak zu und sättigt diese Lösung mit Kochsalz bei Raumtemperatur.
Eventuell ausgefallenes Eisenhydroxid (Eisenoxidhydrat) wird abfiltriert.
Vorlage im PDF-Format: ChemisTree
Herstellung der ChemisTrees
Aus saugfähiger Pappe (z.B. dickes Filterpapier) werden 2 Bäumchen so aus- und eingeschnitten, dass man diese ineinander stecken kann (» Vorlage im PDF-Format)
Das Pappbäumchen wird in ein flaches Gefäß (z.B. Petrischale) gestellt, welches mit der zuvor hergestellten Lösung befüllt ist.
Für einen 8cm hohen ChemisTree werden ca. 7mL Lösung benötigt.
Beobachtung
Nach kurzer Zeit werden die ersten Kristalle an den Spitzen des Bäumchens sichtbar. Nach ca. 12 Stunden ist das Kristallwachstum abgeschlossen und der ChemisTree ist fertig.
Da die Kristalle sehr stoßempfindlich sind, sollte man den ChemisTree an dem Ort "pflanzen", an dem er später bleiben soll.
Gefährdungsbeurteilung für ChemisTree
» Gefährdungsbeurteilung für ChemisTree im PDF-Format
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zur Durchführung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an Schulen auf die Verpflichtung von Schulen hingewiesen, die geltenden Vorschriften beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht umzusetzen.
Gleichzeitig verweist das Kultusministerium auf die "Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht" (RISU) sowie die verbindlichen Regeln des Unfallversicherungsträgers "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" und die zugehörige Stoffliste als Arbeitshilfen.
Eine entscheidende Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation sowie die Beachtung erforderlicher Schutzmaßnahmen vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen.
Für jede Tätigkeit und jedes Experiment muss die Gefährdungsbeurteilung vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit einmal zur Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt
werden.