Home • Kontakt • FAQ • Anmeldung • Anfahrt • Impressum • Datenschutz • 

Institut Dr. Flad
Berufskolleg für Chemie, Pharmazie, Biotechnologie und Umwelt

Ausbildung mit Markenzeichen. Seit 1951.

März 2023

Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung des Landes und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
» Aktuelle Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Mit der Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) durch die Landesregierung ist die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 1. März 2023 aufgehoben.
» Corona-Verordnung Schule (CoronaVO Schule)

 

16. November 2022
Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen

Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen: Änderung der Bestimmungen zur Absonderung und Testung

Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.

Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, ist dringend zu raten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen.

Generell gilt: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.
Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.

Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt

  • in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Personen, nicht ausgeschlossen ist und
  • im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen allerdings weiterhin der Absonderungspflicht. Die Teilnahme am Präsenzbetrieb ist also ausgeschlossen, wenn die absonderungsersetzende Maßnahme (Tragen einer Maske) nicht eingehalten wird.

Die Maskenpflicht kann erfüllt werden durch das durchgehende Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Ist das Tragen einer Maske z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, bleibt es ebenfalls bei der Absonderungspflicht. Es ist also nicht maßgeblich, aus welchen Gründen keine Maske getragen wird. Die Folge (Absonderungspflicht) ändert sich dadurch nicht.

 

12. September 2022

Aktuell finden keine Maßnahmen statt.

 

4. April 2022

Vorübergehende Änderung der Schulordnung ab 4. April 2022

Der Wegfall fast aller coronabedingten Einschränkungen auf Bundes- wie auf Landesebene, trotz anhaltend hoher Infektionszahlen, hat uns zu nachfolgender befristeter Änderung der Schulordnung veranlasst:

Die zuletzt gültigen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb, insbesondere die Maskenpflicht im Schulgebäude, bleiben vorerst erhalten. Die bekannten Ausnahmen zum Essen und Trinken oder während der Pausen außerhalb des Schulgebäudes gelten weiterhin. Außerdem dürfen Dozent*innen im Theorieunterricht nach eigenem Ermessen auf das Tragen einer Maske verzichten, wenn Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schüler*innen einhalten.

Diese Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz aller Schüler*innen und Lehrkräfte sowie aller anderen Mitarbeitenden. Besonders wichtig ist uns die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen.

Die vorstehenden Regelungen gelten zunächst bis zum Beginn der Osterferien. Wir werden dann, in Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen, über die Beendigung oder Fortführung der Schutzmaßnahmen neu entscheiden und Sie darüber rechtzeitig vor Schulbeginn informieren.

Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere
Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere

 

21. März 2022
3G-Regel

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Berufsinfo-Angeboten und Veranstaltungen: 3G-Regel.

Im Institut Dr. Flad gilt eine Testpflicht für Schüler*innen, die weder geimpft noch genesen sind und die an unseren Berufsinfo-Angeboten und Veranstaltungen teilnehmen möchten:

  • Verpflichtende Selbsttests für Schüler*innen
  • Vorlage des Schülerausweises erforderlich
  • Selbsttests stellt das Institut Dr. Flad bereit
  • Testbescheinigungen können vom Institut Dr. Flad nicht ausgestellt werden
  • externe Schnelltests werden nur vom gleichen Tag akzeptiert

3G-Regel

Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere
Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere

 

10. Januar 2022
Corona-Alarmstufe II
2G+-Regel

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Berufsinfo-Angeboten und Veranstaltungen: geimpft oder genesen.
Mit Erreichen der Corona-Alarmstufe II gilt in geschlossenen Räumen die 2G+-Regel.

Ausgenommen von der tagesaktuellen Testung: Schüler*innen, die "geboostert" sind oder die genesen und mindestens 1 x geimpft sind. Alle anderen bringen einen tagesaktuellen Test oder testen sich bei uns vor Ort.

Nach den aktuellen Corona-Regeln in Baden-Württemberg sind Schüler*innen von der 2G+-Regel ausgenommen, trotzdem gilt im Institut Dr. Flad eine Testpflicht für Schüler*innen, die weder geimpft noch genesen sind und die an unseren Berufsinfo-Angeboten und Veranstaltungen teilnehmen möchten:

  • Verpflichtende Selbsttests für Schüler*innen
  • Vorlage des Schülerausweises erforderlich
  • Selbsttests stellt das Institut Dr. Flad bereit
  • Testbescheinigungen können vom Institut Dr. Flad nicht ausgestellt werden
  • externe Schnelltests werden nur vom gleichen Tag akzeptiert

Corona-Alarmstufe: 2G-Regel

Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere
Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere

 

18. November 2021
Corona-Alarmstufe
2G-Regel

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Berufsinfo-Angeboten und Veranstaltungen: geimpft oder genesen.
Mit Erreichen der Corona-Alarmstufe gilt in geschlossenen Räumen die 2G-Regel.

Nach den aktuellen Corona-Regeln in Baden-Württemberg sind Schüler*innen von der 2G-Regel ausgenommen, trotzdem gilt im Institut Dr. Flad eine Testpflicht für Schüler*innen, die weder geimpft noch genesen sind und die an unseren Berufsinfo-Angeboten und Veranstaltungen teilnehmen möchten:

  • Verpflichtende Selbsttests für Schüler*innen
  • Vorlage des Schülerausweises erforderlich
  • Selbsttests stellt das Institut Dr. Flad bereit
  • Testbescheinigungen können vom Institut Dr. Flad nicht ausgestellt werden
  • externe Schnelltests werden nur vom gleichen Tag akzeptiert

Corona-Alarmstufe: 2G-Regel

Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere
Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere

 

8. November 2021
Corona-Warnstufe
3G-Regel

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Berufsinfo-Angeboten und Veranstaltungen: getestet, genesen oder geimpft.
Mit Erreichen der Corona-Warnstufe gilt (wie in der Corona-Basisstufe) in geschlossenen Räumen die 3G-Regel - nun sind jedoch nur noch PCR-Tests zugelassen, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht in der Warnstufe sind Schüler*innen (Vorlage des Schülerausweis erforderlich).

» Aktuelle Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Corona-Warnstufe: 3G-Regel

Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere
Abstand halten - Maske tragen - Schutz für sich selbst und andere

 

Oktober 2021
Corona-Basisstufe

 

September 2021

Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Quarantänepflicht besteht.
Das ist auch für den Schulbesuch wichtig, weil am Präsenzunterricht nur teilnehmen darf, wer keiner Quarantänepflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegt (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO Schule).

Die derzeit geltenden Quarantänebestimmungen für Reisende finden Sie in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundesgesundheitsministeriums. Die CoronaEinreiseV regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

» Aktuelle Liste der Risikogebiete auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts

» Hygienekonzept für das Schuljahr 2021/22 am Institut Dr. Flad (PDF-Dokument)

 

Juni 2021

Wir freuen uns sehr, dass unsere Experimentiersamstage Chemie, Schnuppertage Pharmazie und Berufsinfotage wieder stattfinden können. Voraussetzung für die Teilnahme: getestet, genesen oder geimpft. Im Institut Dr. Flad kann ein Selbsttest gemacht werden, für den wir allerdings keine Testbescheinigung ausstellen können.

Kommt gerne auch einfach zu einem persönlichen Termin vorbei, um euch zu informieren, die Schule anzuschauen und auch ins Labor zu Schnuppern.
Wir freuen uns auf euch!
Telefon & WhatsApp: 0711 / 637 460  |  E-Mail: info@chf.de  |  WhatsApp: Schreiben Sie uns per WhatsApp

Termin über unser Kontaktformular vereinbaren

 

Mai 2021

 

März 2021

Leider müssen wir für März 2021 aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle Termine zur Berufsinformation absagen.
Während der Pandemiestufe 3 sind laut CoronaVO Schule alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen untersagt. Pandemiestufe 3 ist erreicht, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wird. Wie lange die Pandemiestufe 3 anhalten wird, lässt sich nicht sagen.

Sie können sich natürlich gerne weiterhin online für Ihren Wunschtermin anmelden. Sollte dieser nicht durchgeführt werden können, melden wir uns bei Ihnen.

Bewerbungen für unsere Ausbildungen sind natürlich weiterhin möglich und werden bearbeitet. Für Fragen oder Informationen zu unserem Bildungsangebot stehen wir Ihnen gerne telefonisch und digital zur Verfügung:
Telefon & WhatsApp: 0711 / 637 460  |  E-Mail: info@chf.de  |  WhatsApp: Schreiben Sie uns per WhatsApp

 

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus:

 

11. Januar 2021

Seit 11. Januar 2021 sind alle unsere Schüler/innen verpflichtend im Fernunterricht (Onlineunterricht), wie in den anderen Schulen in Baden-Württemberg auch.
Wir freuen uns sehr, dass alles reibungslos funktioniert.

 

Januar 2021

Leider mussten wir für Januar 2021 aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle Termine zur Berufsinformation absagen.
Während der Pandemiestufe 3 sind laut CoronaVO Schule alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen untersagt. Pandemiestufe 3 ist erreicht, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wird. Wie lange die Pandemiestufe 3 anhalten wird, lässt sich nicht sagen.

 

14. Dezember 2020

Ab Mittwoch, 16.12.2020, sind alle Schüler/innen zu Hause:

  • CTA-Lehrgang 71 und PTA-Lehrgang 24 in den Ferien
  • die Abschlussjahrgänge CTA-Lehrgang 70 und PTA-Lehrgang 23 sind verpflichtend im Fernunterricht (Onlineunterricht).

 

November 2020

Leider mussten wir für November und Dezember 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle Termine zur Berufsinformation absagen.
Während der Pandemiestufe 3 sind laut CoronaVO Schule alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen untersagt. Pandemiestufe 3 ist erreicht, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wird. Wie lange die Pandemiestufe 3 anhalten wird, lässt sich nicht sagen.

 

September 2020

Am 14. September 2020 hat im Institut Dr. Flad das neue Schuljahr begonnen. Die aktuellen Hygieneregeln hängen im Institut Dr. Flad aus.

Hygienekonzept für das Schuljahr 2020/21 am Institut Dr. Flad (PDF-Dokument)
Hygienekonzept für das Schuljahr 2020/2021 am Institut Dr. Flad (PDF-Dokument)

Abstands- und Hygieneregeln einhalten
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde im März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. In Deutschland gelten seit Mitte März Regelungen zur Beschränkung sozialer Kontakte. Grundsätzlich gilt weiterhin: Beschränken Sie Ihre Kontakte auf das Notwendigste. Beachten Sie die AHA-Formel (Abstand halten, Hygiene beachten, medizinische Maske tragen) und vermeiden Sie Situationen, in denen das Risiko zur Übertragung des Coronavirus erhöht ist.

Wegen steigender Corona-Zahlen appelliert (Stand 13.09.2020) auch das Stuttgarter Gesundheitsamt an jede Einzelne und jeden Einzelnen, die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und - auch nach negativem Test - Kontakte auf freiwilliger Basis zu reduzieren.

 

April 2020

Teilweise Schulöffnung ab 4. Mai 2020
Ab 4. Mai 2020 findet für den CTA-Lehrgang 69 und den PTA-Lehrgang 22 wieder Präsenzunterricht im Institut Dr. Flad statt.
CTA-Lehrgang 70 und PTA-Lehrgang 23 lernen weiterhin über unser Online-Forum.

Vorbereitungen für den Neustart
Vorbereitungen für den Neustart

 

März 2020

Die Ausbreitung des Coronavirus/Covid-19 geht unvermindert und exponentiell weiter. Die Gesundheitsbehörden haben Im Lauf des März 2020 umfangreiche Einschränkungen im öffentlichen und sozialen Leben angeordnet. Das Robert-Koch-Institut bewertet die Risikolage in Deutschland mittlerweile als "hoch". Um die Ansteckungsrisiken zu minimieren sowie die Infektionsketten zu verlangsamen, müssen Kontakte zwischen Menschen auf das absolut Notwendige beschränkt sein.

Bleiben Sie zuversichtlich in dieser herausfordernden Zeit und denken Sie positiv - wie ein Proton!
Bleiben Sie zuversichtlich in dieser herausfordernden Zeit und denken Sie positiv - wie ein Proton!

Das Institut Dr. Flad folgt den Leitlinien des Bundes und der Länder gegen die Ausbreitung des Coronavirus und ist daher für den Publikumsverkehr voraussichtlich bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. Der Präsenzunterricht ist in dieser Zeit ausgesetzt. Das Lehren und Lernen geht aber über unser Online-Forum weiter. Wir unterstützen unsere Schüler/innen in ihren eigenen Lernphasen und stellen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Alle Schüler/innen sind verpflichtet, die bereitgestellten Aufgaben zu bearbeiten.

Bewerbungen für unsere Ausbildungen sind natürlich weiterhin möglich und werden bearbeitet. Für Fragen oder Informationen zu unserem Bildungsangebot stehen wir Ihnen gerne telefonisch und digital zur Verfügung:
Telefon: 0711 / 637 460  |  E-Mail: info@chf.de  |  WhatsApp: Schreiben Sie uns per WhatsApp

Die Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus / COVID-19 bleibt äußerst dynamisch, so dass wir uns immer wieder erneut mit der Situation befassen und Entscheidungen treffen müssen. Niemand kann aktuell sagen, ob tatsächlich ab dem 20.04.2020 ein regulärer Schulbetrieb in Präsenz wieder aufgenommen werden kann. Es hängt davon ab, dass sich jetzt jede/r Einzelne verantwortungsvoll verhält und die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden kann.

Behalten Sie Ihr Ausbildungsziel im Auge, bleiben Sie zuversichtlich und - vor allem - bleiben Sie gesund!

 

Weitere aktuelle Informationen zum Corona-Virus: