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Belege sammeln rechnet sich nun auch für Studenten
Steuerurteil: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann junge Leute in der Ausbildung erheblich finanziell entlasten.

Stuttgarter Zeitung vom 18.08.2011

größer Gute Nachrichten für Studierende und Auszubildende: die vielen tausend Euro für das teure Erststudium oder die Ausbildung direkt nach dem Schulabschluss sind jetzt steuerlich absetzbar. Und zwar in voller Höhe und mindestens vier Jahre lang rückwirkend. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in zwei wegweisenden Urteilen. Das seit 2004 geltende Abzugsverbot ist damit vom Tisch. "Das ist eine Supersache", sagt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Konkret eröffnen die höchstrichterlichen Entscheidungen jetzt für Millionen junger Leute die Chance, die hohen Aufwendungen in die eigene Bildung als steuerlichen Verlust für spätere Zeiten festschreiben zu lassen. Sprich: die Kosten dürfen voll mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden. Die Verluste aus der Ausbildung können so lange gegengerechnet werden, bis sie aufgebraucht sind. Berufsanfänger können so ihre Steuerlast erheblich drücken. "Das ist eine Riesenentlastung und war überfällig", sagt Erich Nöll, der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine.

Bisher galt: Wer direkt nach dem Abitur respektive nach Wehr- und Ersatzdienst studiert oder nach der Schule eine Ausbildung anfängt, dem steht in der Regel kaum ein Schlupfloch offen, seine Kosten in die Steuererklärung zu packen. Nur wer schon eine Berufsausbildung hinter sich hat und danach ein Erststudium beginnt, darf seine kompletten Ausgaben als Werbungskosten absetzen - vorausgesetzt, das Studium hat einen Bezug zur künftigen Arbeit. Für diese Studenten ist die Absetzbarkeit bereits seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2009 möglich (AZ: VI R 14/07).

Wer von den neuen Urteilen profitieren will, sollte sich die Mühe machen und bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres insgesamt mindestens vier Steuererklärungen abgeben, rückwirkend bis ins Jahr 2007, rät Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Dafür müssen möglichst viele Ausgaben zusammengetragen werden.

Dazu gehört alles, was im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung bezahlt werden musste: die bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester, Ausgaben für Computer, Bürobedarf, Bücher, Kurse, Prüfungen oder das Binden von Abschlussarbeiten. Die Fahrten zwischen Studentenbude und Uni gehören ebenfalls dazu. Wer erst nächstes Jahr in die Gänge kommt, kann die Steuererklärung nur bis 2008 abgeben und verliert womöglich ein Jahr an Kosten.

In manchen Fällen könnten sogar noch bis zu sieben Jahre Nachtragsmöglichkeit möglich sein, sagt Bruse. Wer schon als Student eine Steuererklärung eingereicht hat, könne die Studienkosten nur dann nachträglich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Steuerbescheid noch offen ist oder einen Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die Aufwendungen im Erststudium enthält. Sind die Belege zusammen, müssen sich die Studierenden die Mühe machen, für jedes Jahr im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung den Antrag auf Verlustfeststellung auszufüllen, sagt Bruse. Das klinge zwar kompliziert, sei aber gar nicht so schwer. Auf der ersten Seite des Mantelbogens gehören die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. In der Anlage N müssen die Studienkosten aufgelistet sein. Das Finanzamt erstellt dann eine Verlustbescheinigung, die in die Zukunft mitgenommen werden kann. Wer sich nicht auskennt, könne sich bei den Lohnsteuerhilfevereinen beraten und helfen lassen. Dafür müsse eine geringe Gebühr bezahlt werden.

(Aktenzeichen: BFH VI R 38/10 sowie BFH VI R 7/10)

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