Von der Ausbildung ins Studium:
Der fachgebundene Hochschulzugang über eine Eignungsprüfung
Die Erläuterungen "Studieren ohne Abitur" auf dieser Seite gelten für Baden-Württemberg.
Andere deutsche Bundesländer haben länderspezifische und ggfs. abweichende Regelungen.
Was sind die Voraussetzungen?
Studieninteressierte, die
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert und in der Regel drei oder mehr Jahre Berufserfahrung haben, und
an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule teilgenommen haben, können über eine Eignungsprüfung in Baden-Württemberg ihrer Fachrichtung entsprechend studieren. Welche Studiengänge zu Ihrer beruflichen Tätigkeit passen, erfahren Sie bei den Hochschulen.
Wozu dient das Beratungsgespräch?
Beim Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über Inhalt, Aufbau und Anforderungen möglicher Studiengänge sowie Hinweise für Ihre Prüfungs- und Studienvorbereitung. Das Beratungsgespräch können Sie an jeder Hochschule führen.
Wie ist die Eignungsprüfung ausgestaltet?
Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen und einem mündlichen Teil und umfasst sprachliche Kompetenzen, fachspezifische Fähigkeiten sowie Fragen zur Allgemeinbildung. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; eine bestandene Prüfung gilt unbefristet.
Wo und bis wann muss ich mich bewerben?
Nach dem Beratungsgespräch melden Sie sich an derjenigen Hochschule, an der Sie später auch studieren wollen, zur Eignungsprüfung an. Die Prüfung selbst findet meist zentral an einer Hochschule im Land statt. Anmeldefrist für die Prüfung ist der 1. Februar eines Jahres. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt nach bestandener Prüfung direkt bei der Hochschule. Hierbei sind die allgemeinen Bewerbungsfristen zu beachten.
Weitere Informationen unter www.studieren-ohne-abitur.de.