Freiplätze für die Ausbildung am Institut Dr. Flad
Das Institut Dr. Flad arbeitet seit seiner Gründung auf gemeinnütziger Basis. Dies zeigt sich neben einem extrem niedrigen Schulgeld und vielen Extras auch darin, dass es seit Jahrzehnten Freiplätze für die Ausbildung anbietet.
Gedacht sind die Freiplätze für Jugendliche, die das entsprechende Interesse und die notwendige Qualifikation für die Ausbildung mitbringen, denen aber wirtschaftliche Gründe im Wege stehen.
Die Ausbildung am Institut Dr. Flad ist auch bei knappen wirtschaftlichen Verhältnissen bezahlbar durch eine ganze Reihe von Vergünstigungen und Fördermitteln:
Unter bestimmten Bedingungen können die Schüler*innen am Institut Dr. Flad staatliche Ausbildungshilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Die Förderungsmittel für Berufsfachschüler*innen müssen beim Amt für Ausbildungsförderung des Heimatortes beantragt werden.
Die hierzu erforderliche Bescheinigung nach Paragraph 9 BAföG (BAföG-Formblatt 2) stellt das Institut am ersten Schultag aus. Wir empfehlen, den Bafög-Antrag aber bereits zuvor zu stellen und nur das Formblatt 2 dann nachzureichen.Im Rahmen unseres Programms "Ausbildung bei guter Leistung kostenlos" gewähren wir Leistungsprämien in einer Höhe bis zu 100 % des Schulgeldes.
In besonderen Härtefällen stellen wir auch Freiplätze zur Verfügung. Natürlich sind zur Erlangung eines solchen Freiplatzes entsprechende Noten oder eine persönliche Beurteilung durch Lehrer*innen sowie eine Selbstauskunft zur wirtschaftlichen Situation hilfreich und notwendig.